
Förderung
Durch den demografischen Wandel verändert sich der Arbeitsmarkt nachhaltig. Um Ihren Bestand an qualifizierten Fachkräften zu erhalten und auszubauen, wird es für Unternehmen immer wichtiger, neue Wege in der Anwerbung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der eigenen Belegschaft zu gehen. Das ESF-Bundesprogramm "Fachkräfte sichern: Weiter bilden und Gleichstellung fördern" (Sozialpartnerrichtlinie) unterstützt sie dabei, indem es Experimentierräume für neue Formen der Weiterbildung fördert und unterstützt.

“Erfolgreich können wir nur sein, wenn Staat und Wirtschaft die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen und in der Gesellschaft eine Willkommenskultur entsteht.”
— Ursula von der Leyen
Weiterführende Links
Förderrichtline
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie ist das Nachfolgeprogramm der Programme „weiter bilden“ und „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ aus der ESF-Förderperiode 2007-2013 und wird mit ca. 130 Mio. € gefördert aus Mitteln des BMAS, des Europäischen Sozialfonds sowie Beiträgen von den Unternehmen und Sozialpartnern.
Dabei werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
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Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen durch systematische Personalentwicklung und Weiterbildungsstrategien mit dem Ziel, den demografischen Wandel zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere Beschäftigungsgruppen wie Ältere, Frauen, An- und Ungelernte, zugewanderte Fachkräfte sowie Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, die unterdurchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
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Deutliche Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie eine stärkere Verankerung einer Weiterbildungskultur in Branchen.
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Verbesserung der Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen in Unternehmen durch gezielte individuelle Förderung sowie durch die nachhaltige Veränderung von Unternehmensstrukturen und -prozessen.
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Erhöhung der qualifikationsgerechten Erwerbsbeteiligung von Frauen durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Arbeitszeitmodellen, die sich an den wechselnden Lebensphasen von Frauen und Männern orientieren, sowie durch Ansätze, die den Wiedereinstieg nach einer Familienphase erleichtern. Hierbei ist auf eine ausgewogene Balance zwischen den Erfordernissen der Betriebe und den Bedürfnissen der Beschäftigten zu achten.